
Schädlinge melden: welche Behörde zuständig ist, wann ein
Bei Schädlingsbefall stellt sich oft zuerst die Frage, welche Stelle zuständig ist. Diese Seite ordnet die Zuständigkeiten und zeigt, was Betroffene selbst veranlassen können.
- Zuständigkeiten von Stadt und Kreis
- Was Behörden tun und was nicht
- Unterlagen für den ersten Kontakt
- Unauffällig vor OrtFahrzeug und Kleidung ohne Firmenschriftzug, kein Aufsehen im Treppenhaus.
- Erst hören, dann fahrenAm Telefon wird die Lage besprochen, bevor eine Fachkraft losfährt.
Warum bei Schädlingen überhaupt eine Behörde ins Spiel kommt
Schädlingsbefall ist zunächst eine Angelegenheit zwischen Eigentümer, Mieter oder Betreiber und der beauftragten Fachkraft. Eine Behörde wird erst dann wichtig, wenn öffentliche Interessen berührt sind: Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Lebensmittelsicherheit oder Artenschutz. Wiesbaden hat als Sonderstatusstadt eine Besonderheit: manche Aufgaben liegen bei der Stadt selbst, andere beim Kreis. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass Betroffene zunächst bei der falschen Stelle landen.
Wer weiß, wohin er sich wendet, spart sich Umwege und unnötige Wartezeit. Die Bekämpfung selbst bleibt dabei immer Sache des Eigentümers oder Betreibers, die Behörde beaufsichtigt, ordnet an und kontrolliert. Im Folgenden finden Sie die Zuständigkeiten für die häufigsten Fälle, dazu die Rollen von Mieter und Vermieter sowie eine Übersicht, welche Unterlagen für ein Gespräch mit einer Behörde oder einer Fachkraft hilfreich sind.
Typische Fälle und ihre Zuständigkeit
Je nach Ort des Befalls und je nach Tierart ist eine andere Stelle gefragt. Die folgenden fünf Fälle decken die häufigsten Situationen ab.
Ratten auf dem Grundstück
Bei Rattenbefall auf einem privaten Grundstück ist die Allgemeine Gefahrenabwehr im Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden die richtige Anlaufstelle. Sie nimmt die Meldung entgegen und kann bei Bedarf Anordnungen treffen. Die eigentliche Bekämpfung bleibt Aufgabe des Eigentümers, die Behörde begleitet und kontrolliert den Vorgang.
Befall in der Wohnung
Geht es um hygienische Fragen bei Befall in Wohnungen oder Einrichtungen, ist das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises zuständig, zumindest was Hygiene und Infektionsschutz betrifft. Es berät zu gesundheitlichen Risiken und kann bei bestimmten Erregern Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz veranlassen. Die Behandlung der Wohnung selbst organisiert der Vermieter.
Befall in der Gastronomie
In Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien oder im Handel prüft das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises im Rahmen der Lebensmittelüberwachung. Nach einer Beanstandung folgen üblicherweise Auflagen, verbunden mit einem Nachweis über die Bekämpfung und einem laufenden Monitoring des Betriebs.
Hornissen und Wildbienen
Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz, ihre Entfernung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zuständig dafür ist die Untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum des Main-Kinzig-Kreises. Auch bei Fledermäusen im Gebäude ist diese Stelle die richtige Ansprechpartnerin.
Marder, Waschbären, Wildtiere
Marder und Waschbären unterliegen dem Jagdrecht, was die Vorgehensweise gegenüber klassischem Schädlingsbefall unterscheidet. Wer solche Tiere im oder am Haus feststellt, sollte sich vor eigenen Maßnahmen über die geltenden Regelungen informieren, bevor eine Fachkraft beauftragt wird.
Die zuständigen Stellen im Überblick
Wiesbaden ist kreisfrei: alle Zuständigkeiten liegen bei der Stadt, ein Teil beim Main-Kinzig-Kreis.
Stadt Hanau, Ordnungsamt
Allgemeines Ordnungswesen und Gefahrenabwehr
- Rattenbefall auf privaten Grundstücken
- allgemeine Gefahrenabwehr und Infektionsschutzgesetz
- Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Persönliche Vorsprache nur mit Termin.
Stadt Hanau, Gewerbewesen
im Ordnungsamt
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
- Gaststättenrecht
- Marktaufsicht
Main-Kinzig-Kreis, Gesundheitsamt
Hygiene und Infektionsschutz
- hygienische Fragen bei Befall in Wohnungen und Einrichtungen
- Infektionsschutz
- Belehrungen nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
Standort in Hanau: Haus der Gesundheit, Willy-Brandt-Straße 23, 63450 Hanau.
Main-Kinzig-Kreis, Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Lebensmittelüberwachung
- Schädlingsbefall in Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien und Handel
- Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben
- Auflagen nach einer Beanstandung
Überwiegend im Außendienst, telefonische Terminvereinbarung.
Main-Kinzig-Kreis, Untere Naturschutzbehörde
Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlicher Raum
- Ausnahmegenehmigung für Hornissen- und Wildbienennester
- Artenschutzrecht bei geschützten Arten
- Fragen zu Fledermäusen im Gebäude
Anfragen per E-Mail; eine direkte Durchwahl nennt der Kreis auf seinen Seiten nicht.
Angaben nach den Auskünften der Ämter, Stand 2. September 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der Stelle selbst.
Unklar, wer zuständig ist?
Rufen Sie an — wir sagen Ihnen, welche Stelle Sie brauchen und was sie von Ihnen erwartet.
Wer ist verantwortlich: Mieter, Vermieter, Betreiber
Die Zuständigkeit einer Behörde ersetzt nicht die Verantwortung der Beteiligten untereinander. Diese Punkte zeigen, wer im Alltag was zu tun hat.
- Vermieter organisiert BekämpfungSchädlingsbefall in einer Mietwohnung ist in der Regel Sache des Vermieters, der die Behandlung veranlasst und trägt.
- Mieter zeigt unverzüglich anDer Mieter muss einen Befall unverzüglich melden und die notwendige Behandlung der Wohnung dulden.
- Betreiber haftet im GewerbeIn Lebensmittelbetrieben liegt die Verantwortung beim Betreiber, der Auflagen der Lebensmittelaufsicht umsetzen muss.
- Eigentümer handelt am GrundstückBei Befall auf dem Grundstück, etwa durch Ratten, liegt die Veranlassung der Bekämpfung beim Eigentümer selbst.
Was Sie für das Gespräch vorbereiten können
Ob Behörde oder Fachkraft: wer den Fall knapp und vollständig schildern kann, kommt schneller zu einer Einschätzung.
- Art und Ort des BefallsNotieren Sie, welches Tier vermutet wird und wo genau es beobachtet wurde.
- Zeitraum der BeobachtungSeit wann der Befall auffällt, hilft bei der Einschätzung von Dringlichkeit und Ausmaß.
- Mietverhältnis oder EigentumKlären Sie vorab, ob Sie Mieter, Vermieter oder Eigentümer sind.
- Bisherige SchritteHalten Sie fest, ob bereits eine Meldung bei einer Behörde oder Fachkraft erfolgt ist.
So läuft die Kontaktaufnahme bei uns ab
Wenn Sie unsicher sind, welche Behörde zuständig ist, oder gleich eine Fachkraft benötigen, begleitet dieser Ablauf den ersten Schritt.
- Anruf annehmenSie schildern den Fall am Telefon, wir hören zu und ordnen die Situation nach Ort, Tierart und Dringlichkeit ein.
- Fall einschätzenAnhand Ihrer Angaben wird eingeschätzt, um welche Art von Befall es sich vermutlich handelt und was zu tun ist.
- Termin vereinbarenFür die Begutachtung oder Behandlung vor Ort wird ein Termin abgestimmt, der zu Ihrer Verfügbarkeit passt.
- Fachkraft wird geschicktZum vereinbarten Termin wird eine Fachkraft für Schädlingsbekämpfung zu Ihrer Adresse in Wiesbaden geschickt.
Dazu wird häufig gefragt
Muss ich bei Rattenbefall zuerst die Stadt anrufen?
Bei Ratten auf dem eigenen Grundstück ist die Allgemeine Gefahrenabwehr im Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden zuständig. Die Bekämpfung selbst müssen Sie als Eigentümer trotzdem veranlassen, die Behörde begleitet den Vorgang.
Wer zahlt die Bekämpfung in einer Mietwohnung?
Schädlingsbefall ist in der Regel Sache des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, den Befall unverzüglich anzuzeigen und die notwendige Behandlung zu dulden.
Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?
Nein, Hornissen und Wildbienen sind geschützt. Eine Entfernung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises zulässig.
Was passiert nach einer Beanstandung im Gastronomiebetrieb?
Die Lebensmittelaufsicht des Main-Kinzig-Kreises erteilt üblicherweise Auflagen. Verlangt werden dann ein Nachweis über die durchgeführte Bekämpfung sowie ein fortlaufendes Monitoring des Betriebs.
An wen wende ich mich bei Fledermäusen im Dachboden?
Fledermäuse im Gebäude fallen unter das Artenschutzrecht. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum des Main-Kinzig-Kreises.
Fall schildern
Wir rufen zurück und klären, was ansteht. Wer den Termin übernimmt, steht im Gespräch und danach schriftlich fest.